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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Rheinland-Pfalz 99059001019001, 99059001019001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001019001, 99059001019001

Leistungsbezeichnung

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Leistungsbezeichnung II

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Registrierung (Synonym), Vermählung (Synonym), Trauung (Synonym), Heirat (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Heirat (059)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

Verrichtungsdetail

von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, dann können Sie Ihre Ehe in einem deutschen Standesamt nachträglich eintragen lassen. 

Volltext

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis,
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer.

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

  • die Geburtsurkunden.

Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

  • die Geburtsurkunden gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk,
  • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk"),
  • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

  • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz
  • Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
  • Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
  • Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
  • zuständig: Standesamt des Wohnsitzes

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formloser Antrag - antragsberechtigt ist jede/r der beiden Ehegattinen oder Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.