Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.
Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.
- Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu
- Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis
Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:
Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).
Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.