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Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

Rheinland-Pfalz 99080004001000, 99080004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080004001000, 99080004001000

Leistungsbezeichnung

Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Luftverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu 
  • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis

Kosten

Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.