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Steuerberater Wiederbestellung

Rheinland-Pfalz 99135001061001, 99135001061001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061001, 99135001061001

Leistungsbezeichnung

Steuerberater Wiederbestellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ehemalige Steuerberater (Synonym), Steuerberater Bestellung wieder (Synonym), Wiederbestellung (Synonym), Steuerbevollmächtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

Verrichtungsdetail

wieder

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können ehemalige SteuerberaterInnen und Steuerbevollmächtigte wiederbestellt werden.

Volltext

Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Foto
  • Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
  • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.

In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.

Als Steuerberater oder Steuerberaterin können Sie wiederbestellt werden, wenn

  • die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
  • eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
  • die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

Kosten

Gebühr: 150€
Für das Verfahren

Für das Verfahren fallen Kosten in Höhe von 150,00 Euro an.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.

Verfahrensablauf

Die Wiederbestellung müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie können die Fristen bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

Kurztext

Ehemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden