Installateurverzeichnis: Eintragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Installations- und Wartungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens eintragen lassen.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Meisterausbildung oder gesonderter Sachkunde-Nachweis
- gegebenenfalls Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der erforderlichen Werkstattausrüstung
Die Eintragung kann befristet werden. Über die Eintragung in das Installateurverzeichnis wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.
Wenden Sie sich an das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.