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Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Rheinland-Pfalz 99131021196000, 99131021196000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131021196000, 99131021196000

Leistungsbezeichnung

Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Weiterbildungsurlaub (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), bezahlte Freistellung (Synonym), Fortbildungsurlaub (Synonym), Freistellungsanspruch (Synonym), Berufsbildung (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Abrechnung (196)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.12.2019

Fachlich freigegeben durch

MWWK

Teaser

Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb  von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf  Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
  • Es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich geltend gemacht
  • Mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reichen Sie den Erstattungsantrag bei der zuständigen Stelle ein
  • Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid
  • Nach Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung durch den Beschäftigen, reichen Sie dessen Teilnahmebestätigung  bei der zuständigen Stelle ein
  • Im Anschluss erhalten Sie  einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.

Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang können Sie eine Erstattung nach der Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung beantragen.

Ansprechpunkt

Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.