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Tierschutzbeauftragte bestellen

Rheinland-Pfalz 99110013061000, 99110013061000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110013061000, 99110013061000

Leistungsbezeichnung

Tierschutzbeauftragte bestellen

Leistungsbezeichnung II

Tierschutzbeauftragte bestellen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierversuche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, gezüchtet oder – auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte – gehalten werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
  • Einrichtungen, in denen Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vorgenommen werden, 

Erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.

Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen)
  • die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und
  • die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit 

Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung,
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen hinzuwirken.

Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden