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Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Rheinland-Pfalz 99129008037000, 99129008037000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129008037000, 99129008037000

Leistungsbezeichnung

Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Erforderliche Unterlagen

  • die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.

Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden