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Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung

Rheinland-Pfalz 99009005006000, 99009005006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009005006000, 99009005006000

Leistungsbezeichnung

Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.

Für die Errichtung und den Betrieb

  • von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von
  • Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe

werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.

Erforderliche Unterlagen

Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß dem Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim Oberverwaltungsgericht.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige oberste Landesbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden