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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Rheinland-Pfalz 99031011261000, 99031011261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031011261000, 99031011261000

Leistungsbezeichnung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Polizei (Synonym), Veranlasste Maßnahmen (Synonym), Schäden (Synonym), Unfall (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Verletzung (Synonym), Explosion (Synonym), Unfallmeldung (Synonym), Amtliche Konsequenz (Synonym), Technische Mängel (Synonym), Meldung (Synonym), Betriebliche Konsequenz (Synonym), Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Personenschaden (Synonym), Anlagensicherheit (Synonym), Betriebsstörung (Synonym), Gesundheitsschädigung (Synonym), Staatsanwaltschaft (Synonym), Ungewollte Freisetzung (Synonym), Krankheits- und Todesfälle (Synonym), Rechtsgrundlage (Synonym), Brand (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Volltext

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
  • Unfälle oder Betriebsstörungen sowie Krankheits- oder Todesfälle, die in Zusammenhang mit Gefahrstoffen im Unternehmen aufgetreten sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden
  • wurde die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt, kann die Anzeige in Kopie hochgeladen werden
  • Mitteilung per E-Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden