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Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen

Rheinland-Pfalz 99050043006000, 99050043006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050043006000, 99050043006000

Leistungsbezeichnung

Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Stromnetz (Synonym), elektrische Energie (Synonym), Fernleitungsnetzbetreiber, LNG-Anlagen (Synonym), Gasnetz (Synonym), Speicheranlagen Lichtnetz (Synonym), Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung (Synonym), Energieversorgungsnetz (Synonym), Elektrizitäts- und Gasversorgung (Synonym), Übertragungsnetz (Synonym), Energieversorgung (Synonym), Gasverteilung (Synonym), Teilnetze (Synonym), Elektrizitätsnetz (Synonym), Gas (Synonym), Stromversorgungsnetz (Synonym), Verbundnetz (Synonym), Energieversorgungsunternehmen (Synonym), Netzteile (Synonym), Stromleitung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.02.2020

Fachlich freigegeben durch

MWVLW

Teaser

Sie möchten den Betrieb eines  eines Energieversorgungsnetzes aufnehmen? Dann müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung des Unternehmens
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
  • Angaben zum Netz (Darstellung des Netzes, Netzkapazität, Druckstufen bzw. Spannungsebenen, Anschlussnehmer und deren Struktur)
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit
  • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (s. VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000),Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsbericht)
  • Bei Errichtung oder Erwerb eines Netzes: Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • Leistungsfähigkeit in personeller, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes  auf Dauer zu gewährleisten.

Kosten

Der vorgesehene Gebührenrahmen beträgt zwischen 150 und 2.000 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von sechs Monaten.

Frist

Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erteilt worden sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Energieaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Formulare

nicht vorhanden