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Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte

Thüringen 99011007126000, 99011007126000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011007126000, 99011007126000

Leistungsbezeichnung

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

Verrichtungskennung

Bekanntgabe (126)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.03.2013

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten.

Volltext

Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung. Aus integrationspolitischen Gründen sind die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden. Die Beauftragten haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis.

Sie bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Ausländerfragen und beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können. Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegen.

Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten sind Kontaktpersonen für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr. Die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben sind freiwillige Leistungen der Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Gesetzliche Vorgaben beziehen sich lediglich auf den Vertrauensschutz, die für ihre Arbeit mit dem Personenkreis erforderlich ist. Zu Mitteilungen über diesen Personenkreis sind Ausländer- und Integrationsbeauftragte nur verpflichtet, soweit dadurch die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet wird.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Thüringer Ausländerbeauftragten und der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung.
  • Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen und kreisfreien Städten.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Kommunen und kreisfreien Städten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden