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Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

Thüringen 99077021000000, 99077021000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077021000000, 99077021000000

Leistungsbezeichnung

Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.10.2019

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Staatskanzlei

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Initiativen, Gruppen oder Institutionen (kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Träger kultureller Projekte) getragen werden. Zuwendungen können für die Durchführung nicht kommerzieller Projekte der Kultur und der Kunst und für Investitionen gewährt werden.

Förderfähig sind:

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden
  • Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
  • Karnevalsprojekte
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen)

Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag (Projektbeschreibung, Selbstdarstellung Ihrer Arbeit bzw. Ihres Werdegangs, Beschreibung der verfolgten Ziele, Zusammenfassung des Ausgaben-  und Finanzierungsplans)
  • Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Drittmittelbestätigungen (sofern vorhanden)
  • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Bearbeitung der Anträge fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Antragsfrist ist im Regelfall
    • der 31.03. des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EURO
    • der 15.10. des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EURO
  • Gebietskörperschaften, deren Haushalt bei Ablauf der Antragsfrist noch nicht bestätigt ist, müssen diese Antragsfristen einhalten, stellen aber den Antrag „unter Vorbehalt der Bestätigung ihres Haushaltes“.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen),
  • Künstler/-innen,
  • Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft,
  • Gebietskörperschaften und
  • sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte.

Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen hat oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

Rechtsbehelf

Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Thüringer Staatskanzlei.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden