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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Thüringen 99108058006000, 99108058006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108058006000, 99108058006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Sonderregelungen der Arbeitszeit (2030700)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Vom Lkw-Fahrverbot an Sonntagen und den gesetzlich festgelegten Feiertagen sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 - 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Für bestimmte Güter gilt dieses Verbot nicht (z.B. verschiedene leichtverderbliche Lebensmittel).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

Schriftlicher Antrag mit Begründung (insbesondere der Dringlichkeit), Angabe der Fahrtstrecke, Gewerbeerlaubnis, Fahrzeugschein, Bescheinigung des Auftraggebers, ggf. weitere von der zuständigen Behörde geforderte Unterlagen.

Voraussetzungen

Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein allgemeiner Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro für eine Entscheidung über eine Ausnahme von dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen (Geb.-Nr. 264).

Verfahrensablauf

Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.

Ein Antragsformular steht bei der zuständigen Stelle in der Regel zum Download zur Verfügung.

Kommt eine Ausnahme vom Fahrverbot in Betracht, wird für den Transport ein Genehmigungsbescheid einschließlich Auflagen und Bedingungen erteilt.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen.

Frist

Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Kurztext

  • Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
  • Schriftlicher Antrag muss gestellt werden.
  • Zuständig: Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520)

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden

Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520)

Zuständige Stelle

Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnort oder Sitz hat oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.

Die Behörde ist dann auch für die Genehmigung der Leerfahrt zum Beladungsort zuständig.

Befindet sich der Wohnort oder der Sitz im Ausland, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Genehmigung Gebrauch gemacht wird.

Formulare

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt.