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Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Thüringen 99400019017000, 99400019017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400019017000, 99400019017000

Leistungsbezeichnung

Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.06.2017

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zielgruppen für Maßnahmen und Projekte, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind vorrangig Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem oder auf Dauer angelegtem Aufenthaltsrecht (Zuwanderer).

Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur:

  • Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Qualifikation
  • Steigerung des Erfolgs der Integrationskurse nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes bzw. § 9 des Bundesvertriebenengesetztes
  • Verknüpfung und Verbesserung des vorhandenen Beratungsangebotes für Zuwanderer sowie
  • Koordination der Berater
  • Verbesserung der Eingliederung der Zuwanderer in die örtliche Gemeinschaft
  • Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe der Zuwanderer am Gesundheitswesen
  • Vernetzung und Beratung der mit Integrationsfragen befassten Institutionen und Organisationen sowie einer landesweiten Koordination der bestehenden Integrationsaktivitäten  

Eine Förderung von Maßnahmen und Projekten ausländischer Staatsangehöriger ohne verfestigten Aufenthalt kommt insbesondere in den Bereichen „gesundheitliche Versorgung“ sowie „Förderung der freiwilligen Ausreise“ in Betracht.

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Förderung der Maßnahme muss bis zum 31.Oktober des Vorjahres schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung kann Widerspruch eingelegt werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Förderanträge sind schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 210, zu richten.  

Zuständige Stelle

nicht vorhanden