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Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

Thüringen 99009045261000, 99009045261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009045261000, 99009045261000

Leistungsbezeichnung

Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie eine/n Strahlenschutzbeauftragte/n für Ihren Betrieb bestellen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Anzuzeigen sind ebenfalls:

  • Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
  • das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde,
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Bestellungsschreiben mit Angaben zu Aufgaben, Befugnissen und Entscheidungsbereich oder Abbestellungsschreiben
  • Approbation (für medizinische Anwendungen)

Voraussetzungen

Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen muss schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen unter Vorlage von Unterlagen erfolgen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis die Entscheidung in Form eines Bestätigungsschreibens. Sofern Gründe einer Bestätigung der Bestellung entgegenstehen, erhalten Sie einen Bescheid in dem festgestellt wird, dass die zu bestellende Person nicht als Strahlenschutzbeauftragter anzusehen ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bestellung, Änderungen des Aufgaben-  oder Entscheidungsbereichs oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung sind unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage gegen den Feststellungsbescheid

Kurztext

  • Bestellung, Abbestellung bzw. Änderung des Entscheidungsbereichs von Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Zuständigkeit: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein