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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen

Thüringen 99089058012000, 99089058012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089058012000, 99089058012000

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz  teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Volltext

Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
  • Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.
  • Es fallen Kosten an.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden