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Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige

Thüringen 99009041261000, 99009041261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009041261000, 99009041261000

Leistungsbezeichnung

Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.12.2017

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme
  • Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung muss unverzüglich der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
  • Benötigte Utnerlagen: Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Zuständig: der zuständige Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden