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Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilungspflicht

Thüringen 99006047261000, 99006047261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006047261000, 99006047261000

Leistungsbezeichnung

Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilungspflicht

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Teaser

Wenn Sie erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen wollen, dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Stelle mitteilen.

Volltext

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Eine Firma vergibt Heimarbeit, wenn sie Personen beschäftigt, welche das Heimarbeitsgesetz als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende umschreibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufstellung der Produkte, die in Heimarbeit gefertigt werden sollen

Voraussetzungen

•    Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

Kosten

Die Erteilung einer Genehmigung nach § 9 Abs. 2 HAG (Führen von Entgeltzetteln statt Entgeltbüchern) oder nach § 23 Abs. 2 HAG (Berechnungshilfe je Berechnungsstück) ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung kann schriftlich oder online übersendet werden.
Sie können die Mitteilung schriftlich übersenden: 

Dazu übersenden Sie folgende Angaben:

  • Vollständige Anschrift der Firma (Firmenstempel)
  • Bearbeiter
  • Telefon, E-Mail
  • Aufstellung der Produkte, die in Heimarbeit gefertigt werden sollen
  • Name und Vorname des Heimarbeiters (HA), Hausgewerbetreibenden (HGW), Zwischenmeister(ZM) oder Gleichgestellter (GL)
  • Mitteilung über das Anstellungsverhältnis (HA, HGW, ZM, GL)
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Anschrift der Arbeitsstätte (Wohnung/Betriebsstätte)
  • Art der Beschäftigung (genaue Bezeichnung der übertragenen Arbeit oder Teilarbeit z.B. „Schürzen nähen“)
  • Beschäftigt seit (genaues Datum)
  • Endgültig ausgeschieden am (genaues Datum)

Möchten Sie die Heimarbeitsliste online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen: 

  • Aufruf des Online-Dienstes 
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden dies an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Zeitnahe Mitteilung an die zuständige Stelle, wenn Personen erstmals mit Heimarbeit beschäftigt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Wer Heimarbeit ausgibt, hat eine Heimarbeitsliste, Entgeltbelege und Entgeltverzeichnisse zu führen. Er hat die Personen, die die Arbeit entgegennehmen, vor Aufnahme der Beschäftigung über die Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen diese bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.

Das zu zahlende Entgelt und die verschiedenen Zuschläge zum Entgelt sind je nach Branche in verschiedenen „bindenden Festsetzungen“ festgelegt, welche unter anderem über die zuständige Stelle erhältlich sind.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit - Entgegennahme
  • Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
  • Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden