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Baustellenvorankündigung

Thüringen 99006042261000, 99006042261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006042261000, 99006042261000

Leistungsbezeichnung

Baustellenvorankündigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauen und Wohnen (1050000)
  • Bauen und Immobilien (2050000)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2014

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Volltext

Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen, bei der

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,

müssen Sie der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung ist bei mehreren Arbeitgebern oder besonders gefährlichen Arbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten und nach § 4 ein/-e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in zu bestellen.

Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs.1 Nr.1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme
  • Wer eine Baustelle einrichten will, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, muss der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.
  • Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.
  • zuständig: Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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