Baustellenvorankündigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
- Bauen und Wohnen (1050000)
- Bauen und Immobilien (2050000)
- Arbeitssicherheit (2030500)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie die Vorankündigung einer Baustelle bei der zuständigen Stelle einreichen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Wenn Sie eine Baustelle einrichten wollen, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,
müssen Sie der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung ist bei mehreren Arbeitgebern oder besonders gefährlichen Arbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erarbeiten und nach § 4 ein/-e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/-in zu bestellen.
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs.1 Nr.1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme
- Wer eine Baustelle einrichten will, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, muss der zuständigen Stelle eine Vorankündigung übermitteln.
- Die Vorankündigung ist spätestens 2 Wochen vor der Baustelleneinrichtung zu übermitteln.
- zuständig: Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz
Wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.