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Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb

Thüringen 99037001069000, 99037001069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037001069000, 99037001069000

Leistungsbezeichnung

Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2016

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Teaser

Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
  • Nachweise zur Berufsausbildung
  • Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Nach Zeitaufwand

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.
  • Schriftlicher Antrag muss eingereicht wernde, inklusive Nachweise der Sachkunde.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.

Ansprechpunkt

Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden