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Verkauf bzw. Versteigerung von Grundstücken, Gebäuden und Gegenständen aus dem Eigentum, aus Fiskalerbschaften sowie aus Aneignungsrechten des Freistaates Thüringen

Thüringen 99050089238000, 99050089238000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050089238000, 99050089238000

Leistungsbezeichnung

Verkauf bzw. Versteigerung von Grundstücken, Gebäuden und Gegenständen aus dem Eigentum, aus Fiskalerbschaften sowie aus Aneignungsrechten des Freistaates Thüringen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Verkauf (238)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.03.2019

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke und Gebäude erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Weiterhin können Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken erworben werden. Ein Grundstück ist herrenlos, wenn der Eigentümer auf sein Eigentum verzichtet hat. Dem Fiskus des Landes, in dem das Grundstück liegt, steht das Recht zur Aneignung des Grundstücks zu. Das Land eignet sich nur Grundstücke an, die es zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Die dem Land durch Erbschaften zufallenden Grundstücke und Gebäude sowie das bewegliche Vermögen aus den Erbschaften werden grundsätzlich veräußert. Diese so genannten Fiskalerbschaften entstehen, wenn keine Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Das im Eigentum des Landes stehende und als entbehrlich beurteilte Grundvermögen (Grundstücke und Gebäude) werden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27, verwaltet und verwertet. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe und Versteigerung dieses Vermögens finden Sie auf den Internetseiten des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr unter der Rubrik "Liegenschaften".
  • Für die Abwicklung der Fiskalerbschaften des Freistaates Thüringen und die Veräußerung von Aneignungsrechten an herrenlosen Grundstücken ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig. Ansprechpartner/ innen für Verkäufe sowie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Finanzen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden