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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung

Thüringen 99050083016000, 99050083016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050083016000, 99050083016000

Leistungsbezeichnung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.10.2017

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Teaser

Wenn Sie eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der zuständigen Behörde.

Volltext

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:

  • die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
  • bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt und
  • sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
  • schriftlicher Antrag wird benötigt
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes, PSF 900461, 99107 Erfurt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden