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Tierversuche - Genehmigung beantragen

Thüringen 99110014006000, 99110014006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110014006000, 99110014006000

Leistungsbezeichnung

Tierversuche - Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2018

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, dann benötigen Sie die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Volltext

Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich.
  • Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
  • Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
  • Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
  • Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.

Die Genehmigung wird befristet erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz enthalten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis Teil C Nr. 3 (und der ThürAllgVwKostO).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Behörde sind 40 Arbeitstage nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen. Es ist vom Antragsteller unbedingt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die zuständige Behörde einzuplanen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Tierversuche können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, wenn sie z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde mit dem Antrag anzeigen.

Genehmigungspflichtige Anträge müssen vor der Genehmigung von der zuständigen Behörde einer vom TMASGFF berufenen Kommission vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Schriftlicher Antrag ist notwendig.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz - Abteilung 2

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- Abteilung 2 -
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
E-Mail: Abteilung2@tlv.thueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden