Tierschutzbeauftragte bestellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Träger von Einrichtungen, denen Tierversuche und ähnliche Tätigkeiten durchgeführt werden, müssen Sie einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausführen wollen, dann müssen Sie Träger der Einrichtung bzw. als die für den Betrieb verantwortliche Person einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
- Es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden;
- es werden Wirbeltiere oder Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
- es werden Wirbeltiere getötet, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
- es werden von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organen oder Geweben entnommen, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.
- schriftliche Anzeige (formloses Schreiben)
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die bestellte Person die Voraussetzungen erfüllt (Hochschulabschluss, Erwerb von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich)
- Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der oder des Tierschutzbeauftragten
Hinweis: Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und eine Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.
Der oder die Tierschutzbeauftragte
- ist bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei,
- verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie
- ist nicht gleichzeitig verantwortlich für das Halten oder Züchten der Tiere in der Einrichtung (im Einzelfall Zulassung von Ausnahmen möglich),
- besitzt die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten,
- besitzt die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit und
- darf nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die er selbst durchführt.
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Es fallen ansich keine Gebühren an.
Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist jedoch möglich.
Bestellung
Bestimmen Sie v o r Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten die als Tierschutzbeauftragte zu verpflichtenden Personen.
- Die Stellung und die Befugnisse der oder des Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln.
- Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgabenbereiche festzulegen.
Anzeige
Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung teilen Sie der oberen Tierschutzbehörde schriftlich formlos mit, welche Personen als Tierschutzbeauftragte bestellt sind.
Die unterschriebene Anzeige reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.
Anzeige erforderlich vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung.
- Tierschutzbeauftragte Bestellung
- Anzeige der Bestellung von Tierschutzbeauftragten
- Diese beraten über Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes
- Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen
- Zuständig: das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung 2.