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Leichenpass - Ausstellung

Thüringen 99101003012000, 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000, 99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass - Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leichenpass Ausstellung
  • Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Gesundheitsamt des Sterbeortes

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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