Leichenpass - Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).
Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.
- Leichenpass Ausstellung
- Wer einen Leichenpass benötigt, der/die kann diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die benötigten Unterlagen (beurkundeter Original-Totenschein Teil I, Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung, Route der Überführung) sind vorzulegen.
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: Gesundheitsamt des Sterbeortes