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Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen

Thüringen 99080046001000, 99080046001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080046001000, 99080046001000

Leistungsbezeichnung

Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Fluglehrer/innen oder Personal für die Flugsicherung ausbilden möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

35,00 Euro bis 380,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung wird eine Erlaubnis benötigt.
  • Schriftlicher Antrag wird benötigt.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Ansprechstelle: die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Stellen Sie einen formlosen Antrag.