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Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

Thüringen 99075006016000, 99075006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075006016000, 99075006016000

Leistungsbezeichnung

Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kraftfahreignung (075)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.

Volltext

Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.

Kosten

Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt 153,39 Euro (einschließlich der Abnahme vor Ort).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen (einschließlich der Abnahme vor Ort).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt. Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung vor Ort.

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Freistaates Thüringen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 520.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt

Formulare

Antragsformulare können beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden.