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Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Thüringen 99050043006000, 99050043006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050043006000, 99050043006000

Leistungsbezeichnung

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.04.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Der Betrieb eines Energieversorgunsnetztes muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

Volltext

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Unternehmen durch

  • Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges  

Angaben zum Netz durch

  • Die Berechtigung zum Betrieb des Leitungsnetzes in dem vorgesehenen Gebiet muss durch einen wirksam abgeschlossenen Konzessionsvertrag oder eine gleichwertige Regelung belegt werden.
  • Nachweis über Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung an den Netzen
  • Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete und durch Vorlage entsprechender Netzübersichtskarten, möglichst in digitaler Form, aus denen sich der Leitungsverlauf für die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergebenfür die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergeben.
  • Auskunft über die Netzebenen:  

Für elektrische Anlagen (ELT):

  • Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Umspannwerke bzw. Trafostationen

Für Gas:

  • Darstellung der Druckstufen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Druckregelstationen
  • Darstellung der Netzanteile, aufgeschlüsselt nach Spannungsebenen und Druckstufen in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes; Angabe der Zahl des Durchschnittsalters der Hausanschlüsse

Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen

  • Darstellung der genauen Betriebs- und Organisationsstruktur unter Angabe eines detaillierten Organigramms, einer aussagekräftigen Personalaufstellung mit Angabe der jeweiligen Qualifikation sowie einer Übersicht mit wichtigen Ansprechpartnern
  • Eigenkapitalnachweis, ggf. Patronatserklärung, Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge, Bankauskunft und aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
  • der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise :
  • Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal, technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
  • Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich der Betriebsführungsvertrag vorzulegen; sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen, im Übrigen nur der Betriebsführungsvertrag vorzulegen.
  • Nachweis über Versicherungsschutz
  • Die Fähigkeit, etwa erforderliche Netzinvestitionen vornehmen zu können, muss durch Angaben über die veranschlagten Kosten des Vorhabens und seine Finanzierung durch eine auf 10 Jahre ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsprognose belegt werden.
  • Havarieplan  

Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

Kosten

Die Kosten betragen 500,00 bis 26 500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Ministerium.  

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung
  • Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Zuständig: das für Energieaufsicht zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für Energieaufsicht zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden