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Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Thüringen 99050009102000, 99050009102000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050009102000, 99050009102000

Leistungsbezeichnung

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Errichtung (102)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2018

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Teaser

Zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen eingerichtet

Volltext

Auf der Grundlage von § 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Thüringer Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (ThürEinigstVO) sind bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet.

Mit Hilfe der Einigungsstellen sollen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gütlich beendet werden. In Frage kommen insbesondere Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung.

Darüber hinaus können Unterlassungsansprüche wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei den Einigungsstellen geltend gemacht werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (z.B. Wettbewerbsvereine), qualifizierte Einrichtungen zum Schutz von Verbraucherinteressen (z.B. Verbraucherzentrale) sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens sollte schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Der Antrag kann auch persönlich bei der Industrie- und Handelskammer zu Protokoll erklärt werden. Es sind darin etwaige Beweismittel anzugeben, die der Begründung des Antrages dienen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Insofern trägt jede Partei in der Regel nur die eigenen Kosten.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bei den Industrie- und Handelskammern sind Einigungsstellen zur gütlichen Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten eingerichtet.
  • Der Antrag auf Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens sollte schriftlich und mit einer kurzen Begründung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.
  • Der Antrag kann auch persönlich bei der Industrie- und Handelskammer zu Protokoll erklärt werden.
  • Es sind darin etwaige Beweismittel anzugeben, die der Begründung des Antrages dienen.
  • Zuständig: örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer am Hauptsitz des Unternehmens.

Ansprechpunkt

Antragsteller (einschließlich Handwerksbetriebe) wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer am Hauptsitz des Unternehmens.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden