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Auskunft aus dem Vereinsregister

Thüringen 99119004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004109000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Vereinsregister

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vereine (119)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie Einsicht in das Vereinsregister haben möchten, dann können Sie dies über das entsprechende Portal im Internet erhalten.

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich sind keine Nachweise erforderlich.

Voraussetzungen

Die Auskunft aus dem Vereinsregister ist für Jedermann.

Kosten

  • Auskunft aus dem Vereinsregister: gebührenfrei;
  • unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 10,-EUR;
  • beglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 20,-EUR;
  • Abrufgebühr für ein Dokument bei der Onlinerecherche: 1,50 EUR

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen Sie keinen Verfahrensablauf beachten. In der Regel können Sie durch eine Onlinerecherche im Vereinsregister die gewünschten Informationen erlangen. Andernfalls können Sie sich an das zuständige Vereinsregistergericht wenden.

Bearbeitungsdauer

Die Onlinerecherche findet über das Internet in Echtzeit statt. Für gezielte Anliegen an das zuständige Vereinsregistergericht ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts.

Frist

Grundsätzlich sind keine Fristen bei Beauskunftungen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskunft aus dem Vereinsregister kann jeder ohne Weiteres über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" übers Internet erhalten.
  • Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein