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Ausstellung Mitgliedsbescheinigung Handwerkskammer

Thüringen 99058022012000, 99058022012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058022012000, 99058022012000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung Mitgliedsbescheinigung Handwerkskammer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2016

Fachlich freigegeben durch

die Thüringer Handwerkskammern

Teaser

Ihre zuständige Handelskammer kann Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung für Ihre Mitgliedsbetriebe als Nachweis über die Eintragung bei der HWK ausstellen. Diese müssen Sie beantragen.

Volltext

Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.

Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Benennung Ihrer Mitgliedsnummer bei der zuständigen Handwerkskammer, die sich auf Ihrer Handwerks- bzw. Gewerbekarte befindet, sehr hilfreich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer Ausstellung
  • Die Mitgliedsbescheinigung ist ein Schriftstück der Handwerkskammer, das Angaben zum Handwerksbetrieb wie z. B. Betriebsname, Betriebsadresse, Mitgliedsnummer und die eingetragenen Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage A bzw. Anlage B der Handwerksordnung enthält.
  • Auf Anfrage oder formlosen Antrag stellt die Handwerkskammer für die Mitgliedsbetriebe eine Mitgliedsbescheinigung als Nachweis über die Eintragung aus.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: die Mitarbeiter der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden