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Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Thüringen 99040005076000, 99040005076000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99040005076000, 99040005076000

Leistungsbezeichnung

Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Leistungsbezeichnung II

Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Existenzgründung (040)

Verrichtungskennung

Abgabe (076)

SDG Informationsbereiche

  • Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Gründungsfinanzierung (2060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Volltext

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein. 

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
    Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

Generell empfiehlt sich die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum. 

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, d.h. Sie können davon voraussichtlich leben

Kosten

In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der fachkundigen Stelle die Unterlagen vor dem Gespräch einzureichen.
  • Nach dem Gespräch erhalten Sie die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der fachkundigen Stelle über ggf. abweichende Verfahren.

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema Gründungszuschuss und eine Möglichkeit Termine zu vereinbaren finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer finden Sie über den IHK-Zuständigkeitsfinder.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine formalen Rechtsbehelfe möglich.

Kurztext

  • Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe
  • Ausstellung fachkundige Stellungnahme
  • Brauchen arbeitslose Gründungsinteressierte, um bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen zu können
  • Zuständig für die Antragstellung zum Gründungszuschuss: Arbeitsamt bzw. Jobcenter
  • Zuständig für die Stellungnahme: Industrie- und Handelskammer oder andere Institutionen (Handwerkskammern, Gründerinitiativen, Banken o.ä.)

Ansprechpunkt

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.

Bei Fragen können Sie sich ebenfalls an die für den Hauptsitz ihres Unternehmens zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: 

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie 
hier finden:

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Stellungnahme zum Gründungszuschuss der IHK, Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nach Vorgabe der fachkundigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein