Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Thüringen 99150052037000, 99150052037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150052037000, 99150052037000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2019

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer Erfurt

Teaser

Wenn Sie mit einem ausländsichen Bildungsabschluss in Thüringen arbeitne möchten, dann müssen Sie sich diesen vorher als gleichwertig anerkennen lassen.

Volltext

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

zwischen 100,00 € und 600,00 €

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind.
  • Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Ansprechpunkt

Handwerkskammer Erfurt www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen www.hwk-suedthueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung