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Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis

Thüringen 99050104022000, 99050104022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050104022000, 99050104022000

Leistungsbezeichnung

Bewachungsgewerbe - Sachkundenachweis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2020

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)

Teaser

Für die Erlaubnis der Ausübung einiger Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

Volltext

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für die Erlaubnis der Ausübung einiger Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe wird ein Sachkundenachweis benötigt.

Zuständig: die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden