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Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen

Thüringen 99140001060003, 99140001060003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060003, 99140001060003

Leistungsbezeichnung

Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Partnergesellschaft

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Thüringen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung als Partnergesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Thüringen.

Volltext

Will sich eine Partnerschaftsgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ oder „Stadtplaner“ sowie den Zusatz „frei“ oder „freischaffend“ führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages / der Satzung und ggf. Änderungen in beglaubigter Form
  • Kopie der Liste der Gesellschafter / Aufsichtsratsmitglieder
  • Kopie der Liste der Geschäftsführer / des Vorstandes
  • Kopie der Anmeldung zum Handelsregister /Partnerschaftsregister
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 33 ThürAIKG
  • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

Voraussetzungen

  • Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen
  • mindestens ein Partner ist Mitglied der Architektenkammer Thüringen

Kosten

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss sind mit Antragstellung folgende Gebühren zu bezahlen:

  • Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft: EUR 400,00

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.

Über Ihren Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Durch die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Rechtsbehelf

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bedarf es bei der Architektenkammer keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Kurztext

  • Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft
  • Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.
  • Voraussetzungen: Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen und mindestens ein Partner ist Mitglied der Architektenkammer Thüringen
  • Gebühren: Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft: EUR 400,00
  • Zuständig: Architektenkammer Thüringen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis

Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.