Handwerksrolle: Änderung von Unternehmensdaten/-form
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
27.09.2019
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Erfurt
Wenn Sich an Ihren Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform Änderungen ergeben haben, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Änderung von Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform müssen Sie unverzüglich der zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden.
- Änderung von Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform müssen Sie unverzüglich der zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden.
- Zuständig: Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.