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Rechtsberatung - Erlaubnis

Thüringen 99094002019003, 99094002019003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99094002019003, 99094002019003

Leistungsbezeichnung

Rechtsberatung - Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Rechtsdienstleistungen (094)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

Verrichtungsdetail

von Personen die Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz sind

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Rechtsberatungen in bestimmten Bereichen betreiben wollen, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Behörden registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie Rechtsberatung in folgenden Bereichen betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.

  • Inkassodienstleistungen
  • Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
  • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) erfolgt ist,
  • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, und, wenn dies der Fall ist, eine Kopie des Bescheids,
  • Unterlagen zum Nachweise der theoretischen und praktischen Sachkunde,
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung  

Voraussetzungen

  • Sie benötigen einen Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
  • Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der o.g. Teilbereiche beschränkt werden.
  • Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.

Rechtsbehelf

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Verwaltungsakte des Landgerichtspräsidenten ist an das Thüringer Oberlandesgericht zu richten.

Kurztext

  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz sind
  • Für das Betreiben von Rechtsberatung in folgenden Bereichen, muss eine Registrierung bei der zuständigen Behörde erfolgend:
    • Inkassodienstleistungen
    • Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
    • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
  • Ein Nachweis der besonderern Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten wird benötigt.
  • Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
  • Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen.
  • Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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