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Gebäudeeinmessung

Thüringen 99123006058000, 99123006058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123006058000, 99123006058000

Leistungsbezeichnung

Gebäudeeinmessung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2021

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Handlungsgrundlage

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

Teaser

Für kostenpflichtige Gebäudeeinmessung müssen Sie eine/n zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) beauftragen.

Volltext

Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster gründet sich  auf örtliche Liegenschaftsvermessungen, Luftbildauswertungen oder Auswertungen sonstiger geeigneter Unterlagen. Die Luftbildauswertungen werden von Amts wegen durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) im Zyklus von 2 Jahren auf Grundlage aktueller Luftbilder für die Gebäudeeigentümer kostenfrei durchgeführt. Die Erfassung der Gebäude aus Luftbildern erfolgt ohne Bezug zu Flurstücksgrenzen.

Für Gebäudeeigentümer, die z. B. die Einmessung eines Gebäudes mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze benötigen, besteht  die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Gebäudeeigentümer zur Beantragung einer kostenpflichtigen Gebäudeeinmessung besteht in Thüringen nicht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

In Fällen einer kostenpflichtigen Beantragung der Einmessung von Gebäuden richten sich die Gebühren für die Durchführung einer antragsbezogenen örtlichen Gebäudeeinmessung nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm).

Verfahrensablauf

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1.  Antragstellung

2.  Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung (Gebäudeeinmessung) durch die Vermessungsstelle

7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das TLBG zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

8.  Erteilung der Kostenentscheidung für die Vorbereitung und Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

8.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG

9.  Die Eigentümer des von der Fortführung betroffenen Flurstücks erhalten vom TLBG einen Auszug aus dem Fortführungsnachweis (FN).

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Gebäudeeinmessung Durchführung
  • Für Gebäudeeigentümer, die z. B. die Einmessung eines Gebäudes mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze benötigen, besteht  die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen.
  • Eine gesetzliche Verpflichtung für die Gebäudeeigentümer zur Beantragung einer kostenpflichtigen Gebäudeeinmessung besteht in Thüringen nicht.

Ansprechpunkt

Gebäudeeinmessungen (kostenpflichtig) für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal