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Impfen

Thüringen 99003012018000, 99003012018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003012018000, 99003012018000

Leistungsbezeichnung

Impfen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.03.2013

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Teaser

Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

Volltext

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.

Erforderliche Unterlagen

Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Fragen zu Schutzimpfungen, beispielsweise zur Entwicklung und Zulassung, ist das Gesundheitsamt zuständig.

Ansprechpunkt

Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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