Briefwahl beantragen
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
- Briefwahl Zusendung
- Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen.
- Zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.