Wählbarkeitsbescheinigung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
- Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit
- Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
- zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.