Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sperrmüll - Entsorgung

Thüringen 99001009004000, 99001009004000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001009004000, 99001009004000

Leistungsbezeichnung

Sperrmüll - Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sperrmüll wird wegen seiner Sperrigkeit getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt.

Volltext

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll gehört trotzdem zu den Haushaltsabfällen und ist wie Haushaltsabfall zu entsorgen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
  • Sperrmüll gehört trotzdem zu den Haushaltsabfällen und ist wie Haushaltsabfall zu entsorgen.
  • Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten (in den Landkreisen mit den kreisangehörigen Gemeinden) für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.

Nähere Auskünfte erteilt die untere Abfallbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder auch die jeweilige Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal