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Studienbeiträge

Thüringen 99061017111000, 99061017111000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061017111000, 99061017111000

Leistungsbezeichnung

Studienbeiträge

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

In Thüringen werden an den staatlichen Hochschulen derzeit keine regulären Studiengebühren erhoben.

Volltext

Einige Bundesländer beteiligen die an ihren Hochschulen Studierenden an den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen.

In Thüringen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig. Nur für Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, fallen Studiengebühren von 500,00 Euro pro Semester an. An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen. Es werden in Thüringen ein Semesterbeitrag (Grundbeitrag für das Studierendenwerk, Beiträge für das Semesterticket DB Regio und ÖPNV) sowie ein Beitrag für die Studierendenschaft erhoben.,

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Studiengebühr Erhebung
  • In Thüringen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
  • Nur für Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, fallen Studiengebühren von 500,00 Euro pro Semester an. An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
  • Es werden in Thüringen ein Semesterbeitrag (Grundbeitrag für das Studierendenwerk, Beiträge für das Semesterticket DB Regio und ÖPNV) sowie ein Beitrag für die Studierendenschaft erhoben.
  • Informationen zur aktuellen Beitragssituation an den Hochschulen erteilt das Studierendenwerk Thüringen.

Ansprechpunkt

Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das Studierendenwerk Thüringen.

Eine Übersicht über sämtliche Hochschulen in Thüringen finden Sie beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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