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Batterien - Entsorgung

Thüringen 99001026000000, 99001026000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001026000000, 99001026000000

Leistungsbezeichnung

Batterien - Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Entsorgung von Altbatterien.

Volltext

Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:

  • über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft), 
  • über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
  • über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.

Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet. Sie können auch an die genannten kommunalen Einrichtungen abgegeben werden oder der Annahmestelle/ dem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden, dort wird jedoch das Pfand nicht zurückerstattet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Das vorgeschriebene Pfand von 7,50 Euro, das Sie beim Kauf einer Autobatterie entrichtet haben, sollte Ihnen bei der Rückgabe erstattet werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rückgabe von Altbatterien
  • Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:
    • über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft), 
    • über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
    • über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.
  • Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet.

Ansprechpunkt

Batterien und Akkumulatoren:

  • Handel (Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren)
  • Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)
  • Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte

Autobatterien:

  • Handelseinrichtungen, die Starterbatterien vertreiben, wie Werkstätten, Tankstellen
  • eventuell Annahmestellen und Demontagebetriebe für Altfahrzeuge
  • Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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