Sportförderung
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Fördermittelvergabe durch den Landessportbund: § 16 Absatz 2 des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG)
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für folgende Bereiche:
- Aus-, Um- und Neubau sowie Sanierung und Modernisierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume entsprechend der "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"
Die dem Landessportbund Thüringen angeschlossenen Sportorganisationen erhalten die für sie und die ihnen angehörenden Vereine vorgesehenen Fördermittel in der Regel über den Landessportbund.
Für die Belange des Behinderten und Rehabilitationssports in Thüringen ist der Thüringer Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband e.V. zuständig.
Für die Belange des Gehörlosensports in Thüringen ist der Gehörlosen-Sportverband Thüringen zuständig.