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Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Thüringen 99115002060002, 99115002060002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115002060002, 99115002060002

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.
  • Ein formloser Antrag ist hierfür nötig.
  • Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.
  • Der Widerspruch gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie den Widerspruch einlegen.

Ansprechpunkt

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden