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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Thüringen 99108013005000, 99108013005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108013005000, 99108013005000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Volltext

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung durch die Örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Zum Beispiel wirken sich viele Arbeiten auf den öffentlichen Verkehrsraum aus wie Straßenbaumaßnahmen oder die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts sowie das Lagern von Baumaterial.

Für die Ausführung solcher Arbeiten werden Festlegungen getroffen, zum Beispiel

wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,

ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, 

wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvollsperrung oder Fahrbahnteilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten auf Radwege oder Gehwege auswirken.

Vor der Erteilung der Anordnung werden oft auch Kommune, Polizei und Straßenbaulastträger angehört.

Erforderliche Unterlagen

Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden.

Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Kosten

Verwaltungsgebühren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Verkehrsraumeinschränkung kann es auch im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen kommen.

Diese Hinweise finden Sie hier.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
  • Eine Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung wird bei Einschränkung und Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
  • Eine Verkehrsraumeinschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung, diese enthält Auflagen und Bedingungen.
  • Bei einer Havarie (Notmaßnahme) kann sich direkt an die zuständige Polizeistelle gewendet werden.
  • Eine Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis unterscheidet folgende Maßnahmen
    • Baumaßnahmen Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel Container, Schuttablagerungen
    • Veranstaltungen
  • Erforderliche Unterlagen: Ein Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung kann formlos per Post oder E-Mail gestellt werden. Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig ist die Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formlos

Auf Anfrage oder auf den Internetseiten stellen einige Straßenverkehrsbehörden Antragsformulare zur Verfügung.