Spielhallen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Für den Betrieb von Spielhallen muss vorher eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragt werden.
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Genehmigung.
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Die Antragsbearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 7 Verwaltungskostengesetz abhängig gemacht.
- Bei gewerbsmäßigem Betrieb einer Spielhalle oder eines Unternehmens, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, wird eine Genehmigung benötigt.
- Zuständig: Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der großen kreisangehörigen Stadt.
An das Gewerbeamt Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrer großen kreisangehörigen Stadt.