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Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Thüringen 99107013148003, 99107013148003 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107013148003, 99107013148003

Leistungsbezeichnung

Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Leistungsbezeichnung II

Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Versorgung

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Volltext

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten kann oder nicht in der Lage ist, sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen. Ein zentrales Ziel der Sozialhilfe ist es, die Selbsthilfekräfte zu stärken und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.


Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Gesundheitsberatung anlässlich von Erstkontakten bei Familien mit Säuglingen
  • Leistungen der Gesundheitshilfe für Sozialhilfeempfänger*innen
  • Beratung für Eltern von Neugeborenen als Teil der Leistungen von Sozialhilfe
  • Zuständig: das örtlich zuständige Sozialamt bzw. der örtliche Träger der Sozialhilfe

Ansprechpunkt

Rat- und Hilfesuchende können sich in Notlagen unmittelbar an das Sozialamt ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt wenden.

Zuständige Stelle

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen (Landkreise und kreisfreien Städte) und in speziellen Fällen von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Land).

Formulare

nicht vorhanden